Abnahmen, Wiederkehrende Überprüfungen und Prüfungen nach
ortsveränderlicher Aufstellung gem. § 7, §8 und § 10 der Arbeitsmittelverordnung
Seit 2010 zählen Ingenieurbüros zu den Personengruppen,
welche - gleich wie Ziviltechniker - zur Prüfung sämtlicher Maschinen zugelassen sind.
Ich bin spezialisiert auf folgende Arbeitsmittel:
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Fahrzeughebebühnen
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Hubtore, kraftbetrieben
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Krane und Kettengehänge
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Rolltore, kraftbetrieben
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Sektionaltore, kraftbetrieben
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Tore, kraftbetrieben
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Ladebordwände (Hubladebühnen)
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Stapler
Auf Anfrage kann ich eventuell auch andere Arbeitsmittel für Sie überprüfen.
Gerne können Sie einen (auch kurzfristigen) Termin ausmachen, um mit Ihrem LKW mit Ladebordwand oder Ladekran einfach bei mir vorbeizukommen.
Selbstverständlich erhalten Sie - wie es die AM-VO vorsieht - einen ausführlichen Prüfbefund zu jedem Arbeitsmittel, welcher solange aufzubewahren ist,
bis das Arbeitsmittel ausgeschieden wird.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
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Erinnerungsservice ein Monat vor der nächsten Überprüfung
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Überprüfungen außerhalb der Geschäftszeiten möglich
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Ihr Ansprechpartner für aktuelle Normen und Vorschriften bezgl. Ihrer Arbeitsmittel
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Unterstützung bei der Erfüllung der Auflagen vom Arbeitsinspektorat betreffend der Arbeitsmittel